Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie - nachfolgend "Kunde" genannt, mit Casas Andaluz bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. "Ferienwohnung" bzw. "Ferienhaus" werden nachfolgend einheitlich "Feriendomizil" genannt.
Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Casas Andaluz zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter des Feriendomzils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als "Vermieter" bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung und Leistungen , anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Casas Andaluz bietet auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern der Feriendomizile an. Casas Andaluz hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Dies gilt nicht, soweit Casas Andaluz nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Leistungen bezüglich des Feriendomizils als eigene zu erbringen.
1.2. Die Rechte und Pflichten von Casas Andaluz als Vermittler ergeben sich aus diesen Vermittlungsbedingungen und etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinbarungen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Das Interesse an einer Buchung kann der Kunde an Casas Andaluz mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per eMail, oder über das Internet übermitteln. Diese Interessenbekundung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebots dar und begründet noch keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Vermieter.
2.2. Casas Andaluz unterbreitet dem Kunden als Vermittler namens und in Vollmacht des Vermieters auf der Grundlage der Beschreibung des Feriendomzils im Internet und dieser Vermittlungsbedingungen durch Übersendung des Exemplars eines Mietvertrages ein verbindliches Vertragsangebot des Vermieters.
2.3. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt schriftlich bestellt und die Buchung durch uns bestätigt worden ist. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich für Kunde und Vermieter zu Stande, wenn der Kunde dem Vertragsformular ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen dadurch zustimmt, dass er innerhalb der vertraglich angegebenen Frist die vertraglich angegebene Anzahlung leistet.
3. Zahlungsabwicklung
3.1. Casas Andaluz ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.
3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist eine Anzahlung fällig. Deren Höhe ergibt sich aus dem Vertragsexemplar. Soweit im Einzelfall nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, ist die Anzahlung innerhalb von 5 Tagen an Casas Andaluz zu bezahlen, wobei Casas Andaluz der Betrag innerhalb dieser Frist gutgeschrieben sein muss. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.3. Die Restzahlung kann vor Ort an den Vermieter, bzw. dessen Beauftragten geleistet werden. Zahlungen per Scheck sind ausgeschlossen. Zahlungen per Kreditkarte sind nicht möglich.
3.4. Geht die Anzahlung bei Casas Andaluz nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Casas Andaluz berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4. zu berechnen.
3.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Objekts bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch bei den von Casas Andaluz vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich schriftlich an Casas Andaluz als Vertreter des Vermieters gerichtet werden.
4.2. Die Vermieter können durch Casas Andaluz als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomzils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.
4.3. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber Casas Andaluz nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
4.4. Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.5. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch Casas Andaluz als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
4.7. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann Casas Andaluz namens des Eigentümers bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,- EUR pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt durch den Vermieter
5.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter, dieser vertreten durch Casas Andaluz, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
5.2. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Casas Andaluz als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomzils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 11. dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomzils erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
6.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von Casas Andaluz zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
6.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.
6.3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.
7. Kaution
7.1. Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, bei Einzug oder bei Schlüsselübergabe (soweit dies, z.B. bei Spätanreise oder Schlüsselhinterlegung nicht möglich ist auch noch später) eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Feriendomzils und/oder dem Vertrag ergibt.
7.2. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich inzwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande. Casas Andaluz treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
7.3. Weisen das Feriendomizil und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
7.4. Der Vermieter erteilt eine Abrechnung der Kaution bei Abreise des Kunden, zahlt den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag in bar aus und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehalt alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.
8. Obliegenheiten des Kunden gegenüber Casas Andaluz und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
8.1. Mängel der Vermittlungsleistung von Casas Andaluz sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit Casas Andaluz in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
8.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter selbst anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
8.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
8.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragte, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
9. Haftung
9.1 Haftung von Casas Ansaluz:
Die vertragliche Haftung von Casas Andaluz als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist nur insoweit gegeben, wie sie sich ausschließlich auf die Vermittlungsleistung bezieht.
7.1 Haftung des Gastes
Der Gast haftet dem Vermieter für die von ihm, den mitreisenden Person oder seinen Gästen verursachten Schäden. Im Zweifelsfall haften die Beteiligten gesamtschuldnerisch.
7.2 Haftungsausschluss für Wertsachen
Der Vermieter haftet nicht für im Ferienobjekt verloren gegangene(s) Bargeld oder Wertsachen, es sei denn, den Vermieter trifft ein Verschulden.
7.3 Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
7.4 Haftung bei Leistungen, die überwiegend von Dritten bereitgestellt werden
Eine Haftung des Vermieters begründet nicht den (vorzeitigen) Rücktritt des Mieters vom Vertrag, wenn eine Leistung angeboten wurde oder wird, für deren Bereitstellen überwiegend ein Dritter verantwortlich ist und diese Leistung nicht oder nicht im vollem Umfang erbracht wird.
10. Obliegenheiten gegenüber dem Feriendomizilanbieter
10.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
11.2. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal eine Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
11.3. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind Wechselbelegungen, also ein Wechsel oder eine Nachfolge von Personen, die das Feriendomizil tatsächlich bewohnen bzgl. einzelner Personen oder insgesamt nicht gestattet. Im Falle eines entsprechenden vertragswidrigen Verhaltens ist der Vermieter berechtigt, eine Mehrvergütung zu verlangen.
11.4. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
11.5. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
11.6. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Feriendomizil stehen und in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden.
11.7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Haus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Die Reinigung umfasst: die Küche in Ordnung zu bringen, Fußböden zu fegen, Sand und andere »Fremdkörper« aus Couch und Betten entfernen, Asche aus Kamin/-öfen und Grillvorrichtungen sowie den Hausmüll zu entsorgen. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäßzurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten bzw. bei Abreise des Kunden einzufordern.
11.8. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn
a) dies in der Beschreibung des Objekts vorgesehen ist
b) bei der Buchung zu Art, Rasse und Größe wahrheitsgemäße Angaben gemacht wurden
c) in der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Zusage bezüglich der Gestaltung der Mitnahme erfolgt ist
d) und die Tiere stubenrein und gut erzogen sind und den bei der Buchung gemachten Angaben entsprechen.
Betten und Sofas sind den Zweibeinern vorbehalten.
12. Allgemeines
12.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages mit dem Vermieter hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Almeria.
Wir sind der Meinung, dass ein offenes und ehrliches Wort mehr hilft, als viel Kleingedrucktes. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn nicht alles so läuft, wie Sie es sich vorgestellt haben.
So können wir umgehend nach einer Lösung suchen, die Ihren erholsamen Urlaub garantiert!
Casas Andaluz C./Estrella Polar, 49 E-04116 Las Negras